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Geschichte und Zuständigkeit

Am 7. September 1968 wurde das Studentenwerk Bielefeld als eingetragener Verein gegründet und konnte seine Arbeit rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn der neuen Universität Bielefeld im Jahr 1969 aufnehmen. Das NRW-Studentenwerksgesetz von 1974 und eine Novelle von 1994 erbrachten wesentliche Statusänderungen: während 1974 die Studentenwerke von eingetragenen Vereinen zu Anstalten des öffentlichen Rechts wurden, folgte 1994 eine grundsätzliche Reform der Finanzierungs- und Verantwortungsstruktur: als weitgehend selbständige Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts genießen die Studentenwerke seitdem zwar nach wie vor eine finanzielle Förderung durch das Land NRW in Form eines allgemeinen Zuschusses – sie wirtschaften jedoch weitgehend eigenverantwortlich nach kaufmännischen Grundsätzen. Seit einer weiteren Änderung des Studentenwerksgesetzes im Jahr 2005 haben die Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen auch die Möglichkeit, ihrerseits weitere Unternehmen zu gründen oder sich an Unternehmen zu beteiligen, die nicht Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Darüber hinaus sind die Studentenwerke nun Tarifvertragspartei im Zusammenhang des TVÖD.

Seit den ersten Jahren seines Bestehens ist die Zuständigkeit des Studentenwerks Bielefeld über die Universität hinausgewachsen; heute gehören auch die Fachhochschule Bielefeld, die Hochschule Ostwestfalen-Lippe (früher: Fachhochschule Lippe und Höxter) sowie die Hochschule für Musik in Detmold zum Zuständigkeitsbereich. In BAföG-Fragen berät das Studentenwerk als Amt für Ausbildungsförderung auch die Studierenden der Hochschule für Kirchenmusik in Herford und der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Abteilung Bethel. Die Studierenden der Kirchlichen Hochschule haben - wie die Schüler und Kollegiaten weiterer Schulen in Bielefeld - die Möglichkeit, das Essensangebot der Gastronomiebetriebe des Studentenwerks wahrzunehmen.

News:

17.08.2010

Mini-Kita eröffnet

Studierendenkinder unter 3 spielen jetzt im "Kinderzimmer"